Heizkostenzuschuss
Mit Beginn der kälteren Jahreszeit startet auch heuer wieder die Aktion Heizkostenzuschuss. Von 19. Oktober 2026 bis 12. Februar 2027 können Bludenzer*innen mit geringem Einkommen die Unterstützung beantragen. Der Zuschuss beträgt einmalig bis zu 250 Euro und kann persönlich oder online beantragt werden.
Für die Antragstellung ist ein Nachweis über das aktuelle Einkommen erforderlich. Berücksichtigt werden unter anderem Löhne und Gehälter, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Wohnbeihilfe sowie Unterhaltszahlungen. Familienbeihilfe, Pflegegeld und Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Monatsgehalt werden hingegen nicht als Einkommen angerechnet.
Voraussetzung für den Bezug ist der Hauptwohnsitz in Bludenz. Personen, die Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehungsweise zur Deckung des Wohnbedarfs beziehen oder darauf Anspruch haben, erhalten einen reduzierten Heizkostenzuschuss von einmalig 180 Euro automatisch über die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Personen in Heimen, bestimmten Wohngemeinschaften oder Grundversorgungsquartieren sind vom Heizkostenzuschuss ausgenommen.
Hier geht es zum Online-Formular

