Nach dem Kanalisationsgesetz besteht grundsätzlich Anschlusspflicht. Nähere Auskünfte über die Ausführung des Hausanschlusses erteilt das Bauamt, Tel. 05552/63621-403. Auskünfte über den Kanalanschlussbeitrag erteilt die Steuerabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, I. Stock, Zimmer Nr. 1|10, Tel. 05552/63621-229.  Die Kanalbenützungsgebühren werden jährlich wie auch die anderen kommunalen Gebühren durch die Stadtvertretung entsprechend den bundes- und landesgesetzlichen Richtlinien festgelegt (Kanalordnung).

Die Kanalbenützungsgebühren sind nach dem Wasserverbrauch zu ermitteln. Während des Jahres werden 3/4 des Vorjahresverbrauches als Vorauszahlungen eingehoben. Zum Jahresende wird nach Ablesung des Wasserzählers die Endabrechnung vorgeschrieben, die entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt.

Grob- und Schadstoffe können für den Betrieb des Kanalnetzes und der Kläranlage zum Problem werden. Folgende Materialien gehören deshalb weder in die Kanalschächte noch ins WC: Feststoffe, Textilien, Tampons, Strümpfe, Wegwerfwindeln, Watte, Verpackungsmaterial, Rasierklingen, grobe Speisereste, Bratöl und -fett sowie jegliches Öl, Maische, chemische Schadstoffe und Gifte, Medikamente, konzentrierte Farbstoffe, Zementwasser usw. Waschmittel und Haushaltsreinigungsmittel, die in die Kanalisation gelangen, sollten möglichst sparsam verwendet werden!

Der Katastrophenschutzplan der Stadt Bludenz liegt im Amt der Stadt Bludenz, Städtische Sicherheitswache, und im Feuerwehrgerätehaus Bludenz auf. Der Katastrophenschutzplan beinhaltet nach einem einleitenden Hinweis, die Zusammensetzung einer Einsatzleitung, Sachverständige und Auskunftspersonen, Feuerwehren, Rettungsorganisationen, Gesundheits- und Sozialdienste, Wachkörper, Dienststellen der Bauverwaltung, Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen, Sonstige Personen, Einrichtungen und Dienststellen, Sachmittel, Maßnahmenpläne und verschiedene Kartenteile.

Sozialabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-244. sozialabteilung@bludenz.at

Weitere Infos hier

Kammer für Arbeiter und Angestellte, Bahnhofplatz 2, Tel. 05552/62783

Bludenz, Spitalgasse 13, Tel. 05552/603-0

Bludenzer Krankenpflegeverein, Spitalgasse 12, Tel. 05552/62431

Bludenz Kultur, Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|03, Tel. 05552/63621-236 kultur@bludenz.at

Das Kulturamt der Stadt Bludenz ist die zentrale Anlaufstelle für alle kulturbezogenen Verwaltungs- und Förderangelegenheiten der Stadt. Der Schwerpunkt liegt auf der organisatorischen und inhaltlichen Unterstützung der lokalen Kulturszene. Dazu gehören insbesondere die Abwicklung und Prüfung von Kulturförderungen, die Beratung von Kulturschaffenden, Vereinen und Initiativen sowie die Begleitung kultureller Projekte in der Stadt. Darüber hinaus versteht sich das Kulturamt als koordinierende Schnittstelle, die kulturelle Aktivitäten in Bludenz vernetzt, Entwicklungen im Kulturbereich unterstützt und so zur langfristigen Stärkung der regionalen Kulturlandschaft beiträgt.

Richtlinien der Stadt Bludenz für die Gewährung von Kulturfördermitteln

Kulturzentrum Remise, Am Raiffeisenplatz 1, 6700 Bludenz, Tel. 05552/63621-233, kultur@bludenz.at.