Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtpolizei Bludenz polizei@bludenz.at oder 05552 66100.
 

Die Hundesteuer wird jährlich von der Steuerabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, I. Stock, Zimmer Nr. 1|11, Tel. 05552/63621-228, vorgeschrieben, wo auch die An- und Abmeldung eines Hundes vorzunehmen ist. Mit der Hundesteuervorschreibung (mit Erlagschein) wird auch die Hundemarke zugestellt, die am Tier angebracht werden muss. steuerabteilung@bludenz.at

Desinfektion (Entkeimung) von Wohnungen im Krankheits- oder Todesfall im Einvernehmen mit dem Stadtarzt. Vor der Desinfektion muss die Ungezieferbekämpfung (Entwesung) durchgeführt werden. Anfragen bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Schloss Gayenhofplatz 2, Tel. 05552/6136.