Mit Zuversicht und neuen Chancen ins Jahr 2026

Die Stadt Bludenz lädt herzlich zum feierlichen Neujahrsempfang ein

Ein Jahresauftakt mit Hoffnung, Zuversicht und einem dazugehörenden ¾-Takt. Das alles gibt es beim Neujahrsempfang der Stadt Bludenz zu erleben. Heuer mit der „doppelten Landesspitze“: Bischof Benno Elbs und Landeshauptmann Markus Wallner wurden von Bürgermeister Simon Tschann als Gastredner gewonnen.
„Ein neues Jahr beginnt – ein Jahr voller Hoffnung, Zuversicht und gemeinsamen Weges.“ Mit diesen Worten richtet sich Referent Bischof Benno Elbs an die Gäste und lädt dazu ein, den Blick nach vorne zu richten und Kraft für die weiteren Monate zu schöpfen. Aus psychologisch-therapeutischer Sicht und mit biblischen Impulsen zeigt er Wege auf, wie Zuversicht wachsen kann: im achtsamen Umgang mit sich selbst, in tragenden Beziehungen, in der Erfahrung von Sinn und durch einen lebendigen Glauben. Wer hoffnungsvoll lebt, entdeckt Spielräume für das Gute, auch in schwierigen Zeiten.

Der Neujahrsempfang wird am Donnerstag, 22. Jänner 2026, im Stadtsaal Bludenz stattfinden. Ab 19 Uhr erwartet die Gäste ein feierlicher Abend, der sowohl einen Blick zurück auf das ereignisreiche Jahr 2025 als auch einen inspirierenden Ausblick auf die bevorstehenden Projekte und Entwicklungen bietet.
Neben einem Überblick über wichtige Projekte, Veranstaltungen und besondere Momente des vergangenen Jahres dürfen sich die Besucher*innen auf Grußworte von Landeshauptmann Markus Wallner freuen. Zur Tradition dieser Veranstaltung gehört auch die musikalische Umrahmung durch eine der vier Bludenzer Blaskapellen. Musikalisch wird deshalb die Veranstaltung stimmungsvoll von der Vereinigten Harmoniemusik Stallehr–Bings–Radin begleitet.

Die Plätze sind begrenzt, sichern Sie sich daher frühzeitig Ihre Teilnahme. 
Interessierte Bürger*innen können diese per E-Mail (stadt@bludenz.at) oder unter der Telefonnummer 05552/63621212 revervieren. Der Eintritt ist frei.

Hinweis

Sie befinden sich im Pressearchiv der Stadt Bludenz.
Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.