Mit Beginn der kälteren Jahreszeit startet auch heuer wieder die Aktion Heizkostenzuschuss. Von 19. Oktober 2026 bis 12. Februar 2027 können Bludenzer*innen mit geringem Einkommen die Unterstützung beantragen. Der Zuschuss beträgt einmalig bis zu 250 Euro und kann persönlich oder online beantragt werden.
Für die Antragstellung ist ein Nachweis über das aktuelle Einkommen erforderlich. Berücksichtigt werden unter anderem Löhne und Gehälter, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Wohnbeihilfe sowie Unterhaltszahlungen. Familienbeihilfe, Pflegegeld und Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Monatsgehalt werden hingegen nicht als Einkommen angerechnet.
Voraussetzung für den Bezug ist der Hauptwohnsitz in Bludenz. Personen, die Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehungsweise zur Deckung des Wohnbedarfs beziehen oder darauf Anspruch haben, erhalten einen reduzierten Heizkostenzuschuss von einmalig 180 Euro automatisch über die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Personen in Heimen, bestimmten Wohngemeinschaften oder Grundversorgungsquartieren sind vom Heizkostenzuschuss ausgenommen.
Für die Heizperiode 2026/27 gelten folgende Einkommensgrenzen:
Einkommensgrenze
„Einschleifregelung“ zusätzlich bis 200 Euro
1 Personen Haushalt
1.480 Euro
1.680 Euro
2 Personen Haushalt
2.020 Euro
2.220 Euro
3 Personen Haushalt
2.480 Euro
2.680 Euro
4 Personen Haushalt
2.875 Euro
3.075 Euro
5 Personen Haushalt
3.325 Euro
3.525 Euro
Jede weitere Person
+ 400 Euro
+ 200 Euro
Liegt das Haushaltseinkommen über der jeweiligen Einkommensgrenze, kommt die sogenannte Einschleifregelung zum Tragen. Dabei wird jener Betrag, um den die Einkommensgrenze überschritten wird, vom maximalen Zuschuss von 250 Euro abgezogen. Bei einer Überschreitung von mehr als 200 Euro besteht kein Anspruch mehr. Der geringste mögliche Zuschuss beträgt somit 50 Euro.
Wie bereits im vergangenen Jahr ist die Antragstellung auch online ab 19. Oktober auf bludenz.at unter Heizkostenzuschuss möglich. Alternativ kann der Heizkostenzuschuss persönlich bei der Stadt Bludenz beantragt werden. Im Vorjahr wurde ebenfalls sowohl die persönliche als auch die digitale Antragstellung angeboten.
Checkliste für die Beantragung des Heizkostenzuschusses:
- Bankomatkarte und Einkommen vorlegen!
- Das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen ist vorzuweisen:
- Lohn/Gehalt (aktueller Lohnzettel)
- Lehrlingsentschädigung (aktueller Lohnzettel)
- Pension (Bescheid – auch von ausländischen Pensionen)
- Leistungen aus AMS oder Krankenversicherung (Bescheid)
- Wohnbeihilfe (Bescheid)
- Unterhalt/Alimente (Gerichtsbescheid)
- Kinderbetreuungsgeld ÖGK (Karenzgeld)
- Einkommen durch Vermietung oder Verpachtung (Mietvertrag)
- Zivildienstentschädigung und Grundwehrdienerentgelt (Bescheid)
Bild: Stadt Bludenz
Bildunterschrift: Der Heizkostenzuschuss unterstützt auch in der Heizperiode 2026/27 Haushalte mit geringem Einkommen.












