Vom 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026 können Bürger*innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss bis zu 250 Euro beantragen – online oder persönlich bei der Sozialabteilung Bludenz. Der Zeitpunkt der Antragstellung spielt keine Rolle.
Für den Antrag ist ein Einkommensnachweis (z. B. Löhne, Pensionen, Arbeitslosen- oder Krankenversicherungsleistungen, Wohnbeihilfe) erforderlich. Nicht als Einkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und Sonderzahlungen. Anspruch haben nur Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde; ein Wohnortwechsel schließt einen weiteren Zuschuss aus.
Automatische Auszahlung: Bezieher*innen von Sozialhilfe für Lebensunterhalt oder Wohnbedarf erhalten 180 Euro automatisch. Personen in Heimen oder in Grundversorgung sind nicht anspruchsberechtigt. Vermögen wird nicht geprüft.
Bei Überschreitung der Grenze greift die Einschleifregelung: Der Betrag über der Grenze wird vom Zuschuss (max. 250 €) abgezogen. Liegt das Einkommen über der Einschleifgrenze (+200 €), entfällt der Anspruch. Somit beträgt der Mindestzuschuss beträgt 50 €.
Auch heuer ist eine Online-Abwicklung wieder möglich. Unter diesem Link kann der Heizkostenzuschuss bequem von Zuhause aus angefordert werden:
Foto: Adobe Stock
Bildunterschrift: Der Heizkostenzuschuss kann auch dieses Jahr online abgewickelt werden.













