Die Stadt Bludenz führt eine Zweitwohnungsabgabe ein. Ziel ist es, vorhandenen Wohnraum besser zu nutzen und zusätzlichen Wohnraum für Menschen zu schaffen, die dauerhaft in Bludenz leben möchten. Basis für die Entscheidung der morgigen Stadtvertretungssitzung ist das vom Land beschlossene Zweitwohnungsabgabegesetz.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Wohnungen zunehmend als Ferienwohnungen oder reine Wertanlagen genutzt werden. Besonders Wohnungen im Besitz von Personen, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Österreich haben, stehen oftmals über weite Teile des Jahres leer und werden nur wenige Wochen genutzt. Gleichzeitig wird leistbarer Wohnraum für junge Menschen, Familien und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer knapper.
Mit der Zweitwohnungsabgabe setzt die Stadt einen Anreiz, Wohnungen entweder dauerhaft zu bewohnen, zu vermieten oder leerstehende Objekte wieder einer Nutzung zuzuführen. Damit soll vorhandener Wohnraum aktiviert werden, bevor neue Flächen verbaut werden müssen.
„Wohnraum ist ein knappes Gut. Unser Ziel ist es, bestehende Wohnungen stärker dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen und damit den Druck auf den Immobilienmarkt zu reduzieren“, betont die Stadt.
Die Maßnahme ist Teil eines landesweiten Pakets gegen Wohnungsleerstand. Sie richtet sich nicht gegen Menschen, die aus beruflichen, familiären oder anderen nachvollziehbaren Gründen einen Nebenwohnsitz benötigen. Für zahlreiche Fälle sieht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen vor.
Durch die Aktivierung bislang ungenutzter Wohnungen erwartet sich die Stadt mittelfristig mehr Angebote am Wohnungsmarkt. Dies kann dazu beitragen, den Preisauftrieb bei Kauf- und Mietwohnungen zu bremsen und insbesondere jungen Menschen den Zugang zu Wohnraum in Bludenz zu erleichtern. Bevor es aber so weit ist, müssen in Bludenz 1342 Zweitwohnsitze oder Leerstände überprüft werden.
Die Zweitwohnungsabgabe wird auf Grundlage des Vorarlberger Zweitwohnungsabgabegesetzes eingeführt, das seit 2024 auch Wohnungsleerstände erfasst und Gemeinden entsprechende Lenkungsmaßnahmen ermöglicht.
Zweitwohnungsabgabe in Bludenz
Wer ist betroffen?
- Wohnungen, die über mehr als die Hälfte des Jahres keinen Hauptwohnsitz aufweisen und nicht unter gesetzliche Ausnahmen fallen. Die Abgabe beträgt 9,87 Euro je Quadratmeter.
Beispiele gesetzlich geregelter Ausnahmen:
- Gewerbliche Vermietung an Gäste
- Bestimmte Ausbildungs- und Berufswohnsitze
- Pflege- und Betreuungssituationen
- Geplanter Start: 2026, erste Vorschreibungen ab 2027












