Örtlicher Leiter bei der Durchführung einer Wahl, eines Volksbegehrens, einer Volksabstimmung oder Volksbefragung ist der Bürgermeister. Zuständige Dienststelle für alle Wahlangelegenheiten ist in Bludenz die Bürgerservicestelle. Wahlberechtigt in Bludenz ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und am Stichtag seinen Hauptwohnsitz in Bludenz hat. Der Stichtag wird bei jeder Wahl durch Kundmachung öffentlich bekanntgegeben. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, in die Wählerevidenz Einsicht zu nehmen und gegen die Aufnahme einer Person in das Wählerverzeichnis Einspruch zu erheben.
Auskünfte erteilt die Bürgerservicestelle im Rathaus Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-451, buergerservice@bludenz.at

Beratung für Privatwaldbesitzer, Schlägerungsansuchen: Landeswaldaufseher (BH Bludenz) für die Gemeinden Bludenz und Braz, Robert Jochum, Tel. 05552/8124, 0664/2101796.

Wasserwerk
Das Wasserwerk der Stadt Bludenz ist für sämtliche Belange der Wasserversorgung zuständig. Es erteilt insbesondere Auskünfte über Anschlussmöglichkeiten, Tel. 05552/63621-850 und 851.

Wasseranschluss- und -bezugsgebühren
Auskünfte über Anschlusskosten und Wasserbezugsgebühren erteilt die Gebührenabteilung, Tel. 05552/63621-228.

Um die finanzielle Belastung durch die Miete für eine Privatwohnung oder auch gemeinnützige Mietwohnung bzw. durch Rückzahlungen (Annuitäten) für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim zu erleichtern, kann über Antrag eine Wohnbeihilfe des Landes gewährt werden. Dazu muss die nach einem bestimmten Schema errechnete "Wohnungsaufwandsbelastung" das zumutbare Ausmaß des Familieneinkommens übersteigen. Angehörige von Drittstaaten müssen entweder seit 10 Jahren den Hauptwohnsitz in Österreich haben, oder hier seit 8 Jahren steuerpflichtig sein. Informationen und Formulare sind bei der Wohnbauförderungsstelle und Wohnberatungsstelle im Landhaus sowie der Bürgerservicestelle im Rathaus, EG, Zimmer Nr. E|05, erhältlich. Anträge für eine Wohnbeihilfe sind ebenfalls über die Bürgerservicestelle, Rathaus der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-450, einzubringen. buergerservice@bludenz.at

Vormerkungen für Mietwohnungen von gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaften können ausschließlich beim städtischen Wohnungsamt im Rathaus, Werdenbergerstraße 42, I. Stock, Zimmer Nrn. 1|02 und 1|03, Tel. 05552/63621-217 und 05552/63621-218, vorgenommen werden. Der Antrag eines Wohnungswerbers wird zunächst vom Wohnungsausschuss der Stadt  Bludenz, der sich aus Vertretern der verschiedenen politischen Parteien gemäß den Gemeindevertretungswahlergebnissen zusammensetzt, behandelt. Auf Grund dieser Beratungen im Wohnungsausschuss macht der Bürgermeister an die betreffende Wohnbaugesellschaft, VOGEWOSI, Alpenländische Heimstätte oder Wohnbauselbsthilfe, den Vorschlag zur Wohnungsvergabe. Die Zuweisung der Wohnung erfolgt durch die Wohnbaugesellschaft. Den Mietvertrag schließt der Wohnungswerber sodann direkt mit dem Wohnungseigentümer, den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften VOGEWOSI, Alpenländische Heimstätte oder Wohnbauselbsthilfe ab. Die Stadt Bludenz kann nur gemeinnützige Mietwohnungen (keine Privatwohnungen, keine Eigentumswohnungen, keine Eigenheime) zur Vergabe vorschlagen.