Kindergärten

Was ist ein Kindergarten?

Kindergärten sind vorschulische Bildungseinrichtungen für drei* bis sechsjährige Kinder, die die häusliche Erziehungsarbeit unterstützen und ergänzen. Die Kinder werden anhand eines Bildungsplanes ohne Zeit- und Leistungsdruck auf den Schulbesuch vorbereitet. So wird in enger Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindergarten den Kindern auch der Übergang zur Schule erleichtert. Schwerpunkte eines Kindergartens sind die Förderung der Kinder in ihrer geistigen, seelischen, sozialen und körperlichen Entwicklung. Der Kindergarten sollte fünfmal wöchentlich, also montags bis freitags, mindestens halbtägig besucht werden.

(*für dreijährige Kinder gilt: sofern sie die körperliche und soziale Reife für einen Kindergartenbesuch aufweisen.)

Welcher Kindergarten ist der Richtige?

In Bludenz bieten wir Kindergärten in verschiedenen Formen an:

  • Unsere Regelkindergärten, zu denen die Kindergärten Außerbraz, Bings, Susi Weigel, Hl. Kreuz, Mitte und Don Bosco zählen, halten in den Zeiten Montag bis Freitag vormittags von 7 bis 13 Uhr und Montag, Dienstag, Donnerstag nachmittags von 13:30 bis 16 Uhr geöffnet.
  • Für berufstätige und alleinerziehende Eltern sind die Ganztageskindergärten Igel, Susi Weigel, Mitte und Bings eine große Unterstützung. Sie bieten den Kindern trotz der oft langen Betreuungszeit viel Raum für Entfaltung und Bewegung. Die Öffnungszeiten sind erweitert: Montag bis Freitag 7 bis 17 Uhr.
  • Mit dem Waldkindergarten oberhalb des Klosters St. Peter können wir ein spezielles und zeitgemäßes Kinderbetreuungsangebot bieten. Dieser betreut die Kinder in den Zeiten von MO bis FR: 7:30 bis 13 Uhr, DI und DO: 7:30 bis 16 Uhr (mit Mittagessen möglich).

Nähere Informationen zu den einzelnen Kindergärten erhalten sie in den jeweiligen Schaltflächen auf der linken Seite.

Wie funktioniert die Kindergartenanmeldung?

Die Kindergartenanmeldung sollte immer an dem von uns angekündigten Tag im Frühjahr desselben Jahres (Februar/März) für den Kindergartenbeginn im Herbst getätigt werden. Jeder Haushalt, in dem Kinder im Alter von drei und vier Jahren wohnen, wird schriftlich vom Anmeldetag in Kenntnis gesetzt. Auch kann diese Information aus den Medien entnommen werden. Bitte gehen Sie dann am angekündigten Anmeldetag mit Ihrem Kind in Ihren Wunschkindergarten.

Was ist die Besuchspflicht?

Kinder, welche am 1. September vor dem startenden Kindergartenjahr ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Kindergarten zu besuchen! Die Stadt Bludenz überprüft diese Besuchspflicht.

Mit Kindern, welche am 1. September vor dem startenden Kindergartenjahr ihr viertes Lebensjahr vollendet haben und nicht zum Besuch eines Kindergartens angemeldet sind, muss ein Sprachstandtest durchgeführt werden. Wenn dieser Test negativ ausfällt, sind die Kinder ebenfalls verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen!

Wenn Sie Fragen zum Kindergartenbesuch haben, können Sie sich gerne an uns wenden! Wir sind erreichbar unter der Telefonnummer 05552 63621 244 oder per E-Mail unter bildung@bludenz.at.