Tierkadaver werden von der Tierkörperverwertung, 6842 Koblach, Nägele 3, Tel. 05523/63841, gegen Bezahlung abgeholt.
Wegen akuter Infektionsgefahr dürfen aufgefundene verendete oder verletzte Wildtiere nicht selbst transportiert oder beseitigt werden. Eine Berührung sollte vermieden werden! Ein allfälliger Fund ist umgehend der Stadtpolizei, Tel. 63621-270, zu melden. Zutrauliches Wild jeder Art soll gemieden werden (Anzeichen für Tollwut!); Leinenzwang für Hunde; Bissverletzungen von Tieren unverzüglich untersuchen lassen! Hunde, die ausgeführt werden, dürfen ihren Kot nur in Rinnsteine ausscheiden, andernfalls haben die Hundebesitzer diesen unverzüglich von Gehsteigen und Straßen zu entfernen. Es ist auch nicht gestattet, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen sowie außerhalb des abgezäunten Privatgrundes frei herumlaufen zu lassen. Das Füttern von freilebenden Tieren, z. B. Tauben, ist aus hygienischen Gründen im verbauten Stadtgebiet zu unterlassen.

Nach dem Kanalisationsgesetz besteht grundsätzlich Anschlusspflicht. Nähere Auskünfte über die Ausführung des Hausanschlusses erteilt das Bauamt, Tel. 05552/63621-403. Auskünfte über den Kanalanschlussbeitrag erteilt die Steuerabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, I. Stock, Zimmer Nr. 1|10, Tel. 05552/63621-229.  Die Kanalbenützungsgebühren werden jährlich wie auch die anderen kommunalen Gebühren durch die Stadtvertretung entsprechend den bundes- und landesgesetzlichen Richtlinien festgelegt (Kanalordnung).

Die Kanalbenützungsgebühren sind nach dem Wasserverbrauch zu ermitteln. Während des Jahres werden 3/4 des Vorjahresverbrauches als Vorauszahlungen eingehoben. Zum Jahresende wird nach Ablesung des Wasserzählers die Endabrechnung vorgeschrieben, die entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt.

Grob- und Schadstoffe können für den Betrieb des Kanalnetzes und der Kläranlage zum Problem werden. Folgende Materialien gehören deshalb weder in die Kanalschächte noch ins WC: Feststoffe, Textilien, Tampons, Strümpfe, Wegwerfwindeln, Watte, Verpackungsmaterial, Rasierklingen, grobe Speisereste, Bratöl und -fett sowie jegliches Öl, Maische, chemische Schadstoffe und Gifte, Medikamente, konzentrierte Farbstoffe, Zementwasser usw. Waschmittel und Haushaltsreinigungsmittel, die in die Kanalisation gelangen, sollten möglichst sparsam verwendet werden!

Der Katastrophenschutzplan der Stadt Bludenz liegt im Amt der Stadt Bludenz, Städtische Sicherheitswache, und im Feuerwehrgerätehaus Bludenz auf. Der Katastrophenschutzplan beinhaltet nach einem einleitenden Hinweis, die Zusammensetzung einer Einsatzleitung, Sachverständige und Auskunftspersonen, Feuerwehren, Rettungsorganisationen, Gesundheits- und Sozialdienste, Wachkörper, Dienststellen der Bauverwaltung, Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen, Sonstige Personen, Einrichtungen und Dienststellen, Sachmittel, Maßnahmenpläne und verschiedene Kartenteile.

Sozialabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-244. sozialabteilung@bludenz.at

Weitere Infos hier

Kammer für Arbeiter und Angestellte, Bahnhofplatz 2, Tel. 05552/62783

Bludenz, Spitalgasse 13, Tel. 05552/603-0

Bludenzer Krankenpflegeverein, Spitalgasse 12, Tel. 05552/62431

Bludenz Kultur, Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|02, Tel. 05552/63621-233 kultur@bludenz.at

Bludenz Kultur., Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|02, Tel. 05552/63621-233, remise@bludenz.at.