Richtlinien Fördermittel Kultur 2022

Die Familienhilfe bietet Familien, deren Familienleben durch besondere Ereignisse aus der Balance geraten ist, fachlich qualifizierte Entlastung und umfassende Betreuung.
Die speziell ausgebildeten Fachkräfte unterstützen und entlasten Familien mit Kindern, pflegende Angehörige und kurzfristig auch ältere Menschen, wenn keine anderen Dienste zur Verfügung stehen. Die Familienhilfe ermöglicht Familien in schwierigen Situationen ein annähernd normales Familienleben in der gewohnten Umgebung und sorgt für die Aufrechterhaltung des vertrauten Alltags.
Familienhilfe der Caritas Vorarlberg
Tel. 05522/200/1049
familienhilfe@caritas.at
Weitere Informationen

Feuerpolizeibehörde ist der Bürgermeister. Im Gemeindegebiet von Bludenz wird die Feuerbeschau in allen beschaupflichtigen Gebäuden periodisch alle sechs Jahre durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob sich die Feuerstätten und Rauchfänge in vorschriftsmäßigem Zustand befinden. Die Überprüfung der Feuerstätten nach dem Luftreinhaltegesetz erfolgt durch den örtlichen zuständen Kaminkehrermeister bzw. das Feuerbeschau-Organ.

Für nähere Auskünfte steht das Bauamt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, III. Stock, Zimmer Nr. 3|09, zur Verfügung, Tel. 05552/63621-413 (e-mail: baurecht@bludenz.at).

Auskünfte erteilt Stadtgärtner Lorenz Bischof, Tel. 0664/4137416.

Das ureigenste Aufgabengebiet der Feuerwehr liegt, wie der Name schon sagt, in der Abwehr von Feuer und der Bekämpfung von Bränden. Dies geschieht auf zweierlei Arten: sowohl im vorbeugenden als auch im aktiven Brandschutz.

Der vorbeugende Brandschutz setzt sich aus allen Gebieten zusammen, die mit der Verhinderung von Bränden zu tun haben, wie z.B. Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, Baubegehungen, beratende Tätigkeiten im Bereich des Brandschutzes für Firmen und Betriebe bzw. auch Privatpersonen, Brandschutzerziehung bei Besuchen von Schulen und Kindergärten, usw.

Feuerwehr der Stadt Bludenz
Orts-Feuerwehr Bings-Stallehr
Betriebsfeuerwehr Firma Getzner
Betriebsfeuerwehr Firma Mondelez

Im Flächenwidmungsplan ist die Widmung aller Flächen innerhalb eines Gemeindegebietes dargestellt. Jeder Bürger kann sich in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, III. Stock, Zimmer Nr. 3|07, Tel. 05552/63621-414, stadtplanung@bludenz.at über den Inhalt des Flächenwidmungsplanes informieren. Bei Änderungswünschen ist zu beachten, dass diese einer Beschlussfassung der Stadtvertretung und einer Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung bedürfen. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zu einer Entscheidung ist allerdings mit 6 bis 12 Monaten zu rechnen.
 

Verwaltung des städtischen Friedhofes St. Peter durch das Bürgerservice.

Friedhofsverwaltung:
Bürgerservice im Rathaus
Werdenbergerstraße 42
Tel. 05552/63621-450
friedhof@bludenz.at oder friedhofverwaltung@bludenz.at

Friedhofsgebühren der Stadt Bludenz sind im PDF-Dokument Gemeindeabgaben ersichtlich.

(Allgemeine Erläuterungen) Fundgegenstände können bei der Städtischen Sicherheitswache, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-269, abgegeben werden. Es werden auch Verlustanzeigen entgegengenommen. Fundgegenstände, die vom Verlustträger nach einer Jahresfrist nicht abgeholt werden, werden an den Finder ausgefolgt, womit er das Benützungsrecht erhält. Nach insgesamt drei Jahren geht der Fundgegenstand in sein Eigentum über, wenn sich bis dahin der Verlustträger nicht meldet. Der Finderlohn wird in § 391 ABGB geregelt. Er beträgt 10% des Wertes; wenn aber nach dieser Berechnung die Belohnung eine Summe von € 200,-- erreicht hat, so soll sie in Rücksicht des Übermaßes nur zu 5% ausgemessen werden. Beispiel: Wert des Fundgegenstandes € 3000,-- Finderlohn beträgt: € 250,--. Im Zweifelsfall wird der Fundgegenstand von einem Sachverständigen geschätzt. Fundgegenstände, die vom Verlustträger nicht abgeholt oder vom Finder nicht beansprucht werden, werden einer karitativen Organisation übergeben. Geldbeträge fließt dem Ortshilfswerk der Stadt Bludenz zu. stadtpolizei@bludenz.at