St. Peter Straße 1, A-6700 Bludenz +43 (0)5552 63621-426 musikschule@bludenz.at Mo-Fr 9-12 Uhr

    Preise 2023/24


     

     preise 2021 22

    Die Vergabe von Stundenformen obliegt der Schule. Die Stundenformen müssen pädagogisch sinnvoll und schulorganisatorisch möglich sein.

    Ermäßigungen für einheimische SchülerInnen (Hauptwohnsitz in Bludenz): 

    • Familienermäßigung für einheimische SchülerInnen und jeweils ein Unterrichtsfach: Belegt das älteste angemeldete Kind einer Familie ein Hauptfach, verrechnet die Stadt Bludenz für das 2. Kind 50 % des oben angeführten Beitrags für ein Hauptfach (ausgenommen Instrumentenmiete), jedes weitere Kind ist für ein Hauptunterrichtsfach beitragsbefreit.

    • Eine Schulgeldermäßigung ist vorbehaltlich eines positiven Stadtratbeschlusses in sozial begründeten Fällen und bei entsprechenden schulischen Lernerfolgen für Schülerinnen bzw. Schüler und Jugendliche bis 19 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Bludenz haben, möglich. Ansuchen um Beitragsreduktion sind jeweils bis 30. September jeden Jahres bei der Musikschule mit dort aufliegendem Formular zu beantragen.

    Auswärtige SchülerInnen (Hauptwohnsitz nicht in Bludenz):

    Mit den umliegenden Gemeinden konnte von der Stadt Bludenz keine direkte Kostenbeteiligung erreicht werden. Früher wurde von der Stadt Bludenz jeweils ein größerer Anteil der Musikschulbeiträge auch für Auswärtige geleistet. Dies ist wegen der angespannten Finanzlage nicht mehr möglich. Deshalb müssen nun kostendeckende Beiträge verrechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatgemeinde um Unterstützungen!

    • Mitgliedern von Bludenzer Blasmusikvereinen, Chören oder dem Städtischen Orchester mit auswärtigem Wohnsitz wird der Einheimischenbeitrag verrechnet.

    Definitionen:

    1 SchülerInnen und Lehrlinge: bis 19 Jahre, Stichtag 31. August des jeweiligen Schuljahres

    1PensionistInnen: erhalten gegen Vorlage eines Nachweises über den Pensionsbezug den Schülertarif

    2 Erwachsene: über 19 Jahre, Stichtag 1. September des jeweiligen Schuljahres 

     

     

    Schulordnung ab 2022