Inhaltsbereich (Presse- und Amtsmitteilungen)

Vaterschaftsanerkennung

Seit dem Jahre 1989 besteht die Möglichkeit, dass der Vater eines Kindes die Vaterschaft auch vor dem Standesbeamten, der die Geburt beurkundet, anerkennen kann.

Dies hat den großen Vorteil, dass bei der Ausstellung der Geburtsurkunde für ihr Kind auch der Vater in die Geburtsurkunde miteingetragen werden kann.

Wichtig ist, dass der Vater gleich nach der Geburt des Kindes vor dem Standesamt die erforderliche Erklärung abgibt und dabei folgende persönliche Dokumente im Original mitbringt:

• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass)
• gegebenenfalls Nachweis des akademischen Grades
• Reisepass oder Personalausweis
• Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)

Die Mutter als gesetzlicher Vertreter hat dafür zu sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt wird  (§ 163a Abs. 1 ABGB).

 

Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen

Ansuchen um Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Straßen, Wege, Parkplätze etc. sind schriftlich beim Amt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-215 einzubringen. interne-dienste@bludenz.at

Vereine

zu den Vereinen

Vereinswesen

Informationen und Vereinsadressen können beim Amt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|02, Tel. 05552/63621-237, eingeholt werden. Vereinsförderungen sind schriftlich einzubringen.
vereinswesen@bludenz.at 
zu den Vereinen


 


Fußzeilenmenü


nach oben springen