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Ehefähigkeitszeugnis

Informationen zu österreichischen Ehefähigkeitszeugnissen (Österreicher heiraten im Ausland).
Wenn ein(e) ÖsterreicherIn im Ausland heiratet, verlangt das ausländische Standesamt oftmals ein „Ehefähigkeitszeugnis“. Dieses Zeugnis ist eine Bestätigung, dass nach österreichischem Recht der Eheschließung der beiden im Zeugnis angeführten Verlobten keine rechtlichen Ehehindernisse entgegenstehen und die Ehe im Ausland nach österreichischem Recht geschlossen werden kann.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Wohnsitzstandesamt in Österreich, wenn kein Wohnsitz in Österreich mehr besteht, das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Österreich zuständig.
Es werden für das Ehefähigkeitszeugnis in der Regel dieselben Dokumenten von beiden Verlobten (auch vom ausländischen Partner) benötigt, wie sie für eine Eheschließung in Österreich vorzulegen sind. Beachten Sie hierzu die Informationen auf der Seite Eheschließungen..
Welche Dokumente Sie im Ausland für die Eheschließung tatsächlich benötigen, können Sie nur bei den zuständigen Behörden des betreffenden Staates erfahren. Informationen dazu kann Ihnen eventuell auch die zuständige Österreichische Botschaft erteilen.
Mit Deutschland, der Schweiz und Italien gibt es Abkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen. In diesen Fällen kann der Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses auch über das Heiratsstandesamt im Ausland gestellt werden.
Wenn Sie ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis brauchen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt über die notwendigen Unterlagen, die Abwicklung und Kosten.

Eheschließung

In Österreich kommt eine vor dem staatlichen Rechtsbereich gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sich von einem Standesbeamten vorgenommen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben für den staatlichen Bereich keine Rechtswirkung.

Anmeldung zur Eheschließung
Die Anmeldung (bei der beide Verlobten persönlich anwesend sein müssen) erfolgt beim Wohnsitzstandesamt eines der Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in Österreich, ist für die Anmeldung zuständig  -  der letzte Wohnsitz in Österreich, bei einem längeren Urlaubsaufenthalt auch das Standesamt der Urlaubsortes, ansonsten das Standesamt Wien-Innere Stadt (A-1081 Wien, Schlesingerplatz 4, Telefon 01/4000 - 08591).
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin erfolgen. Eine telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung wird empfohlen.
Dokumente für die Eheschließung:
Welche Dokumente vorzulegen sind, kann je nach Sachlage sehr unterschiedlich und die Besorgung der Unterlagen manchmal auch sehr zeitaufwendig sein.
Informieren Sie sich daher unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, welche Dokumente Sie für die Anmeldung mitbringen müssen.
Die folgenden Angaben sind nur allgemeine Informationen zu Standardfällen:
Notwendige Dokumente:
bei österreichischen Verlobten:
• Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate),
• oder bei im Ausland Geborenen ein vollständiger Auszug aus dem Geburtsregister, (jew. nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Geburtsstandesamt),
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Lichtbildausweis
• eine Wohnsitzbestätigung nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist
bei akademischen Graden
• Nachweis, Diplom
bei gemeinsamen Kindern
• Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung
bei Minderjährigen
• Ehemündigerklärung vom Gericht, Zustimmung der Eltern und gesetzlichen Vertreter


bei Vorehen
• von allen Vorehen – die Heiratsurkunde und den Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungen mit Rechtskraftbestätigung, ev. Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Österreich, Sterbeurkunden usw.)
bei ausländischen Verlobten zusätzlich
• Ehefähigkeitszeugnis, ev. auch amtliche Familienstandsbestätigung, Personenstandsregisterauszug usw. (jew. nicht älter als 6 Monate)
• Reisepass
Bitte legen Sie bei der Anmeldung nur Originaldokumente vor. Sie erhalten alle Unterlagen, die nicht ausschließlich für das Standesamt zur Eheschließung ausgestellt wurden, wieder zurück.
Ausländische Dokumente müssen je nach bestehenden internationalen Abkommen oftmals mit bestimmten Beglaubigungen (diplomatische Beglaubigung, Apostille) versehen sein. Fremdsprachige Dokumente müssen durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich übersetzt werden.
Ihr Standesamt informiert Sie – holen Sie sich die Informationen frühzeitig um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Bei der standesamtlichen Trauung müssen zwei Zeugen anwesend sein. Die Trauzeugen sollen mind. 18 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Gebühreninfo (Bundesstempelgebühren und Verwaltungsabgaben):
Anmeldung (Aufgebot): € 14,30
Trauung: € 5,45
Trauung ausserhalb der Dienststunden: € 10,90
Abtretung an anderes Standesamt: € 5,45
Heiratsurkunde, pro Urkunde: € 9,30
Dazu können je nach Fall weitere Kosten für Namenserklärungen (bei Erklärungen nach ausländischem Recht oder bei Namenserklärungen für Kinder) und Kosten für Nachstempel (in Österreich noch nicht vergebührte Dokumente), Beilagengebühren usw. kommen.

Tel. 05552/63621-232, Fax 05552/63621-1232 standesamt@bludenz.at  

Heiraten in Vorarlberg

Einbürgerung

Anträge: Vorarlberger Landesregierung, Landhaus Bregenz, Tel. 05574/511.

Eingetragene Partnerschaft

Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Menschen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Damit gehen Sie eine Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ein.

Die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erfolgt unter gleichzeitiger und persönlicher Anwesenheit beider Partnerinnen/beider Partner vor der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: MA 35). Mit der protokollierten Erklärung, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu wollen, sowie deren Unterfertigung durch die Partner und den zuständigen Beamten kommt diese rechtswirksam zustande.

Voraussetzungen für die Begründung:
• Zwei Personen gleichen Geschlechts
• Volljährigkeit
• Geschäftsfähigkeit; bei beschränkter Geschäftsfähigkeit ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich
• Keine aufrechte Ehe
• Keine aufrechte eingetragene Partnerschaft
• Keine Verwandtschaft in gerader Linie, keine voll- oder halbbürtigen Geschwister, kein Adoptivverhältnis

 

Einheitswertfeststellung

Finanzamt Feldkirch, Reichsstraße 154, Tel. 05522/301-0.

Elektroschrott - Entsorgung

E-Herd, Kühlschrank, Fernseher, Radio, Staubsauger, HIFI-Anlage usw. Einrichtungen: Bauhof der Stadt Bludenz, Herrengasse 10, Tel. 05552/63621-871. Abgabemöglichkeit: täglich während der Amtsstunden. Die Entsorgung ist nur für Bludenzer und die Fraktionen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von Abfallberater Walter Zingerle, Tel. 05552/63621-871. abfallwirtschaft@bludenz.at

Emissionen

Umweltinstitut des Landes Vorarlberg, Bregenz, Montfortstraße 4, Tel. 05574/511-35.

Entsorgungseinrichtungen (im Bauhof Bludenz)

Grosskartonagencontainer, Flachglascontainer, Altkleidercontainer, Elektronikschrottcontainer, Grossmetallcontainer, ÖKO-Boxen-Abgabencontainer, Altwertstoffsammelstation und Problemstoffabgabestelle beim Bauhof der Stadt Bludenz, Herrengasse 10,
Äste und Sträucherabgabe beim Bauhof der Stadt Bludenz, Lager Unterstein. abfallwirtschaft@bludenz.at

Essen auf Rädern

Anmeldung bei der Sozialabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|13, Tel. 05552/63621-244. sozialabteilung@bludenz.at

E-Tankstellen-Finder

www.e-tankstellen-finder.at


 


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