Inhaltsbereich (Presse- und Amtsmitteilungen)

Sachwalterschaft

Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Schloß Gayenhofplatz 2, Tel. 05552/6136; Institut für Sozialdienste, Obdorfweg 1, Tel. 05552/66907 und Bezirksgericht Bludenz, Sparkassenplatz 1, Tel. 05552/63081.

Schädlingsbekämpfung

Rattenbekämpfung, Feldmäusebekämpfung, Kartoffelkäferbekämpfung, Befallsmeldungen beim Bauhof der Stadt Bludenz, Tel. 05552/63621-872.

Schneeräumung

Alle Eigentümer von Liegenschaften sind verpflichtet, die entlang der Liegenschaft verlaufenden Gehsteige in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee zu räumen sowie bei Schneeglätte und Glatteis zu bestreuen. Die Räum- und Streupflicht besteht bei starkem Schneefall oder Frosteintritt - sofern zumutbar - wiederholt bzw. auch dann, wenn der Pflug den Schnee wieder auf den Gehsteig geschoben hat. Auf dem geräumten Weg sollten zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können. Nach Möglichkeit sollte zum Schutze der Umwelt Salz-Streuen vermieden werden. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, ist von den Anrainern der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu räumen und nötigenfalls zu bestreuen. In einer Fußgängerzone oder in einer "Wohnstraße" ohne Gehsteige gilt diese Verpflichtung ebenfalls für einen ein Meter breiten Streifen entlang der Häuserfronten.

Schuldnerberatung

Institut für Sozialdienste, Herm. Sander-Straße 1, Tel. 05552/62303

Schulpsychologischer Dienst

Der Landesschulrat für Vorarlberg berät in Bildungsfragen sowie bei schulpsychologischen Angelegenheiten. Zum Aufgabenbereich des Schulpsychologischen Dienstes gehören u. a. die Mithilfe und Mitwirkung bei der Entscheidung über Schuleintritt und -übertritt; Entscheidung über Sonderschulbedürftigkeit; Lösung von Lern- und Verhaltensschwierigkeiten; Feststellung des allgemeinen Intelligenz- und Entwicklungsstandes. Beratung bei Fragen der Schullaufbahn. Schulpsychologischer Dienst, Bregenz, Bergstraße 8, Tel. 05574/47798. Schulpsychologische Beratungsstelle Bludenz, Walserweg 1.

Schwangerschaft

Schwangerenbetreuung, Aufklärung über Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durch die praktischen Ärzte, Gynäkologen, die Gynäkologische Ambulanz im Krankenhaus sowie beim Institut für Sozialdienste.

Servitutsholz

Forstamt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-246, 0664/4634447, Forsthaus Brunnenfeld: Tel. 05552/30480. forstamt@bludenz.at
Servitutsholzanmeldungen jährlich im Februar.

Solarengerie Förderung/Beratung

Sozialdienste

Auskünfte bei der Sozialabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-244.

Sozialhilfe (Antragserläuterungen)

Voraussetzungen: Einkommen unter dem Sozialhilferichtsatz. Für den Antrag werden folgende Belege benötigt: Einkommen (Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Unterhalt, Alimente, Mietbeihilfe u.a.), Verpfichtungen (Miete, Unterhaltszahlungen, Schulden u.a.). Der Antrag wird computerunterstützt aufgenommen, bearbeitet und unverzüglich an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Entscheidung weitergeleitet.

Spermüll

Sperrmüll (Tische, Stühle, Kästen usw.) wird im Rahmen der normalen Hausmüllentsorgung gegen Bezahlung mittels sogenannter "Sperrmüllmarken" am jeweiligen Restmüllabholtag mitgenommen. Die Berechnung erfolgt nach m³ (Mass: 1 m x 0,5 x 0,5=1/4 m3) Die erforderlichen Sperrmüllmarken können über den städtischen Bauhof, Herrengasse 10, oder in der Bürgerservicestelle im Rathaus während der Amtsstunden bezogen werden. abfallwirtschaft@bludenz.at

Sperrstundenverlängerung

Städtische Sicherheitswache, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-270. polizei@bludenz.at

Sport

Auskünfte über Sportvereine, Vermietung von Turnhallen und Fußballplätzen beim Amt der Stadt Bludenz, Rathaus, Werdenbergerstraße 42, I. Stock, Zimmer Nr. 1|07, Tel. 05552/63621-212.

Sportehrenzeichen/Sportnadel Formular

Sportförderung - Formular Basisförderung

Sportförderung - Formular Jugendförderung

Sportförderung - Formular Sonderförderung

Staatsbürgerschaftsnachweise

Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird in Österreich bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Bestätigungen ist jene(r) Gemeinde (Gemeindeverband) zuständig, in deren Bereich die Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Liegt der Hauptwohnsitz einer Person nicht in Österreich, sondern im Ausland, so ist das österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft, in deren Bereich der Hauptwohnsitz liegt, zuständig. Für eine verstorbene Person ist für die Ausstellung einer Staatsbürgerschaftsbestätigung die Gemeinde (der Gemeindeverband) zuständig, in der diese Person im Zeitpunkt ihres Todes den Hauptwohnsitz hatte.
Der Staatsbürgerschaftsverband Bludenz ist für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen für Personen die in den Verbandsgemeinden ihren Hauptwohnsitz haben zuständig,
Dokumente
Die angeführten Unterlagen sind allgemeine Informationen.
Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich immer die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme mit der Staatsbürgerschaftsstelle.
• Geburtsurkunde des Antragstellers
• Staatsbürgerschaftsnachweise (evtl. Heimatscheine) des Vaters und der Mutter des Antragstellers (bei ausserehelichen Kindern nur der Mutter)
• Heiratsurkunden aller Ehen der Antragstellerin (nur bei Frauen)
• Staatsbürgerschaftsnachweise (Heimatscheine) aller Ehegatten der Antragstellerin
• Nachweis über akademische Grade
• Einbürgerungsurkunde
Gebühreninfo pro Staatsbürgerschaftsnachweis € 20,50
Die erste Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein Kind (bis 2 Jahre) ist gebührenfrei.

Stadtbusverkehr, Stadtbusbüro

Bludenz Tourismus & Stadt-Marketing GmbH, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-260. tourismus@bludenz.at stadtmarketing@bludenz.at

Stadtbus-Fahrpläne

Städtisches Orchester

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Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bludenz

Gemeinden können zur Besorgung der Personenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten durch Verordnung des Landeshauptmannes zu einem Standesamts- bzw. Staatsbürgerschaftsverband vereinigt werden. Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband hat seinen Sitz in Bludenz.
Die dazugehörenden Verbandsgemeinden sind Bludenz, Brand, Bürs, Bürserberg, Dalaas, Innerbraz, Klösterle, Lorüns, Nüziders und Stallehr.

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Rathaus, Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|09, Tel. 05552/63621-232, Fax: 05552/63621-1232, standesamt@bludenz.at.

Sportförderung

Anträge sind beim Amt der Stadt Bludenz, Rathaus, Bürgerservicestelle, EG, Zimmer Nr. E|05, Tel. 05552/63621-264 erhältlich.

Sterbefall

Eintragung von Sterbefällen
Jeder Sterbefall ist innerhalb von 24 Stunden, spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen. Die Todfallsmeldung übernimmt meist das Bestattungsunternehmen.
Das Standesamt Bludenz ist für die Sterbefälle in den Verbandsgemeinden zuständig.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen und Dokumente erforderlich:
Wenn der Verstorbene ledig war:
• Geburtsurkunde des Verstorbenen
• Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass)
• Gegebenenfalls den Nachweis über akademische Grade
• eine Wohnsitzbestätigung des Verstorbenen nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich war
Wenn der Verstorbene verheiratet war:
• Zusätzlich noch eine Heiratsurkunde
Wenn der Verstorbene verwitwet oder geschieden war:
• Zusätzlich - Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ev. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteiles).
Gebühreninfo (Bundesstempelgebühren und Verwaltungsabgabe)
pro Sterbeurkunde €  8,70
Überführungsgenehmigung €  10,90

Strafregisterauszug

Städtische Sicherheitswache, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-270
polizei@bludenz.at

Straßenreinigung

Bauhof der Stadt Bludenz, Herrengasse 10, Tel. 05552/63621-872 bauhof@bludenz.at.

Suchtgiftprobleme

Drogenberatungsstelle Do it yourself, Kasernplatz 7, Tel. 05552/67868.


 


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