Inhaltsbereich (Presse- und Amtsmitteilungen)
Problemstoffe
Giftige und umweltgefährdende Substanzen und Problemstoffe dürfen unter keinen Umständen in den Rest- oder Biomüll gelangen, sondern müssen getrennt und fachgerecht entsorgt werden. Die Stadt Bludenz hat im Bauhof, Herrengasse 10, Tel. 05552/63621-871, eine permanente Übernahmestelle, welche in der Zeit von Montag - Donnerstag von 7.30 bis 11.45 Uhr sowie von 14.00 - 17.00 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.45 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat von 08.30 bis 11.30 Uhr folgende Problemstoffe entgegennimmt: Fritier- und Speiseöle, Chemikalien wie Salze, Säuren, Laugen, Foto-Chemikalien, Farben wie Lacke, Holzschutzmittel, Kleber, Imprägnierungen, Lösungsmitte wie Fleckenputzmittel, Verdünner usw. Medikamente, Kosmetika, Pflanzenschutzmittel und sonstige Gifte wie Insektizide, Fungizide (Mittel gegen Pilze), Kleinbatterien, Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Motorenöle, Autoreifen sind direkt über den Handel zu ensorgen. abfallwirtschaft@bludenz.at
Polizei
Städtische Sicherheitswache, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-270. polizei@bludenz.at
Stadtplan
Plakatständer
zur Kundmachung für Veranstaltungen in Bludenz. Schriftliches Ansuchen an das Amt der Stadt Bludenz, Rathaus, Werdenbergerstraße 42, Stadt-Marketing, Tel. 05552/63621-261, stadtmarketing@bludenz.at
Pflegeheim
Pflegeheim Bludenz, Spitalgasse 13, www.senecura.at
Personalausweise
Anträge für Personalausweise oder Pässe sind direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Schloss Gayenhofplatz 2, Tel. 05552/6136 erhältlich. Zur Erstausstellung sind im Original erforderlich: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei ehelichen Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) bzw. der Mutter (bei außerehelichen Kindern), Heiratsurkunde (nur bei Änderung des Geburtsnamens), ein Passfoto (Größe 3,5 x 4,5 cm bis 4 x 5 cm) sowie, falls gesetzlich vorgeschrieben, im Einzelfall noch andere Dokumente. Für Personen ab dem 12. Lebensjahr gilt ein Reisepass oder Personalausweis 10 Jahre. Über die Gültigkeit von Reisepässen oder Personalausweisen für Personen, die jünger als 12 Jahre sind, informiert Sie das Meldeamt oder die Bezirkshauptmannschaft, ebenfalls über die Möglichkeit von Änderungen und Ergänzungen (z. B. Eintragung von Kindern im Pass/Personalausweis des Vaters bzw. der Mutter). Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine Neuausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises zu beantragen, da diese nicht mehr verlängert werden. Dazu sind ebenfalls die vorher genannten Dokumente oder ein abgelaufener Pass oder Personalausweis erforderlich. Allerdings muss vorher wie beim Antrag auf Erstausstellung auch bei einer Neuausstellung von der Meldebehörde (Einwohneramt) der Wohnsitz bestätigt werden. Hierauf ist der ausgefüllte Antrag der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einzubringen. Dort ist dann der neue Reisepass oder Personalausweis persönlich abzuholen.Wenn ein österreichischer Staatsbürger nur einen ungültigen (z. B. abgelaufenen) Personalausweis bzw. Reisepass besitzt, kann er zum Zwecke des auch mehrmaligen Grenzübertritts in die Bundesrepublik Deutschland (Gültigkeit 30 Tage) oder in die Schweiz (Gültigkeit 7 Tage) rund um die Uhr bei der Stadtpolizei, Werdenbergerstraße 42, Tel. 0552/63621-270, unter Vorlage seines ungültigen Lichtbildausweises oder auch seines Führerscheines einen Passierschein erhalten. Beim Grenzübertritt ist neben dem Passierschein auch der ungültige Lichtbildausweis bzw. der Führerschein vorzuzeigen.
Parkplätze
Auskünfte über die Anmietung eines Dauerparkplatzes in der Riedstraße, beim Bertsch-Parkplatz und beim Rathaus-Parkplatz West erhalten sie beim Bauhof der Stadt Bludenz, Tel. 05552/63621-871, über die Anmietung eines Dauerparkplatzes in der Mokrystraße in der Bürgerservicestelle, Tel. 05552/63621-264.
Mobil-Parken
Die Parkgebühren können in Bludenz nicht nur am Automaten mit Münzgeld oder Quickfunktion, sondern auch bequem über das Mobiltelefon beglichen werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine minutengenaue Abrechnung gewährleistet einen stressfreien Besuch der Alpenstadt.
Durch einen kostenlosen Anruf kann man sich in der jeweiligen Parkzone einbuchen, seine Besorgungen in der Alpenstadt erledigen und danach (also nach Beendigung der Parkdauer) wieder aus dem System durch einen kostenlosen Anruf ausloggen. „Schon beim ersten Anlauf hatten wir rund 700 Nutzer. Das hat uns gezeigt, dass es in diesem Bereich durchaus ein Potential gibt. Mobiltelefone werden ja immer mehr zu multifunktionalen Alltagsbegleiter mit dem man dann auch noch telefonieren kann“, ist der Bludenzer Bürgermeister Mandi Katzenmayer überzeugt.
Das System, das auch in vielen anderen Städten verwendet wird, funktioniert mit jedem beliebigen Handy. Eine kleine Vignette an der Windschutzscheibe zeigt dem Kontrollorgan, dass die Parkgebühr mittels Handy-Parken entrichtet wurde.
Bludenz schließt sich einem bewährten Modell an, welches erfolgreich in Graz und Linz, in Krems sowie in deutschen Städten wie Hamburg oder Berlin bereits verwendet wird. Die Stadt Bludenz konnte bislang mit zwei Systembetreibern Verträge abschließen. Der Kunde entscheidet, welcher Anbieter für ihn der Geeignetste ist.
Weitere Informationen Sie hier: www.mobil-parken.at/bludenz.html
So funktioniert Handyparken:
Wahl des gewünschten Anbieters - in Bludenz kann zwischen „mobilZahlen“ und Mobile-City gewählt werden. Zusätzlich benötigt der Kunde eine Vignette. Diese bekommt er von den Betreibern ein paar Tage nach der Registrierung per Post oder sofort in der Bürgerservicestelle im Rathaus der Stadt Bludenz. Wenn es ganz schnell gehen muss, kann man die Vignette bei den Betreibern auch herunterladen, ausdrucken und einfach hinter die Windschutzscheibe legen.
Bei „mobilZahlen“ beträgt die Grundgebühr (Flatrate) pro Monat 3 Euro (inkl. Zusätzlicher Services). Nach dem Registrieren auf www.mobilzahlen.at wählt der Parker die Rufnummer
0800-22 55 80 41 für Zone 004001
0800-22 55 80 42 für Zone 004002
0800-22 55 80 43 für Zone 004003
0800-22 55 80 44 für Zone 004004
0800-22 55 80 45 für Zone 004005
0800-22 55 80 46 für Zone 004006
Dann gibt es die Ansage „Parkvorgang wurde gestartet“ und schon läuft die Parkzeit.
Um den Parkvorgang zu beenden, wählt der Kunde dieselbe Rufnummer und hört dann die Ansage „Parkvorgang wurde beendet“. Ihr Parkvorgang ist sofort beendet!
Ähnlich funktioniert es bei „Mobile-City“: Dort betragen die Kosten pro Parktransaktion (Start&Stop) 12 Cent. Die Registrierung erfolgt auf www.mobilecity.de. Zum Parken muss die Rufnummer 0800-00 55 90 gewählt werden. Dort wird die gewünschte Parkzone nach der Ansage eingetippt (also z.B. 004001) und mit der #-Taste bestätigt. Der Parkvorgang wird einer Textansage bestätigt. Zum Beenden des Parkvorgangs wird erneut die 0800-00 55 90 gewählt, die Ansage „Parkvorgang wurde beendet“ beendet sofort den Parkvorgang.
Die richtige Zone erkennt der Parker ganz einfach: Alle Parkzonen in Bludenz sind mit dem orangenfarbenen Logo und der entsprechenden Zonennummer gekennzeichnet.
Auf allen Parkscheinautomaten finden sich die entsprechende Information.







