Inhaltsbereich (Presse- und Amtsmitteilungen)
Problemstoffe
Giftige und umweltgefährdende Substanzen und Problemstoffe dürfen unter keinen Umständen in den Rest- oder Biomüll gelangen, sondern müssen getrennt und fachgerecht entsorgt werden. Die Stadt Bludenz hat im Bauhof, Herrengasse 10, Tel. 05552/63621-871, eine permanente Übernahmestelle, welche in der Zeit von Montag - Donnerstag von 7.30 bis 11.45 Uhr sowie von 14.00 - 17.00 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.45 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat von 08.30 bis 11.30 Uhr folgende Problemstoffe entgegennimmt: Fritier- und Speiseöle, Chemikalien wie Salze, Säuren, Laugen, Foto-Chemikalien, Farben wie Lacke, Holzschutzmittel, Kleber, Imprägnierungen, Lösungsmitte wie Fleckenputzmittel, Verdünner usw. Medikamente, Kosmetika, Pflanzenschutzmittel und sonstige Gifte wie Insektizide, Fungizide (Mittel gegen Pilze), Kleinbatterien, Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Motorenöle, Autoreifen sind direkt über den Handel zu ensorgen. abfallwirtschaft@bludenz.at
Polizei
Städtische Sicherheitswache, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-270. polizei@bludenz.at
Stadtplan
Plakatständer
zur Kundmachung für Veranstaltungen in Bludenz. Schriftliches Ansuchen an das Amt der Stadt Bludenz, Rathaus, Werdenbergerstraße 42, Stadt-Marketing, Tel. 05552/63621-261, stadtmarketing@bludenz.at
Pflegeheim
Pflegeheim Bludenz, Spitalgasse 13, www.senecura.at
Personalausweise
Anträge für Personalausweise oder Pässe sind direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Schloss Gayenhofplatz 2, Tel. 05552/6136 erhältlich. Zur Erstausstellung sind im Original erforderlich: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei ehelichen Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) bzw. der Mutter (bei außerehelichen Kindern), Heiratsurkunde (nur bei Änderung des Geburtsnamens), ein Passfoto (Größe 3,5 x 4,5 cm bis 4 x 5 cm) sowie, falls gesetzlich vorgeschrieben, im Einzelfall noch andere Dokumente. Für Personen ab dem 12. Lebensjahr gilt ein Reisepass oder Personalausweis 10 Jahre. Über die Gültigkeit von Reisepässen oder Personalausweisen für Personen, die jünger als 12 Jahre sind, informiert Sie das Meldeamt oder die Bezirkshauptmannschaft, ebenfalls über die Möglichkeit von Änderungen und Ergänzungen (z. B. Eintragung von Kindern im Pass/Personalausweis des Vaters bzw. der Mutter). Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine Neuausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises zu beantragen, da diese nicht mehr verlängert werden. Dazu sind ebenfalls die vorher genannten Dokumente oder ein abgelaufener Pass oder Personalausweis erforderlich. Allerdings muss vorher wie beim Antrag auf Erstausstellung auch bei einer Neuausstellung von der Meldebehörde (Einwohneramt) der Wohnsitz bestätigt werden. Hierauf ist der ausgefüllte Antrag der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einzubringen. Dort ist dann der neue Reisepass oder Personalausweis persönlich abzuholen.Wenn ein österreichischer Staatsbürger nur einen ungültigen (z. B. abgelaufenen) Personalausweis bzw. Reisepass besitzt, kann er zum Zwecke des auch mehrmaligen Grenzübertritts in die Bundesrepublik Deutschland (Gültigkeit 30 Tage) oder in die Schweiz (Gültigkeit 7 Tage) rund um die Uhr bei der Stadtpolizei, Werdenbergerstraße 42, Tel. 0552/63621-270, unter Vorlage seines ungültigen Lichtbildausweises oder auch seines Führerscheines einen Passierschein erhalten. Beim Grenzübertritt ist neben dem Passierschein auch der ungültige Lichtbildausweis bzw. der Führerschein vorzuzeigen.
Parkplätze
Auskünfte über die Anmietung eines Dauerparkplatzes in der Riedstraße, beim Bertsch-Parkplatz und beim Rathaus-Parkplatz West erhalten sie beim Bauhof der Stadt Bludenz, Tel. 05552/63621-871, über die Anmietung eines Dauerparkplatzes in der Mokrystraße in der Bürgerservicestelle, Tel. 05552/63621-264.