Inhaltsbereich (Presse- und Amtsmitteilungen)
Mobiler Hilfsdienst Bludenz
Spitalgasse 12, 6700 Bludenz, Einsatzleiterin: Elisabeth Falch, Tel. Büro: 05552/62431, Mobil 0664/9652259, Fax 05552/6243-655, mohi.bludenz@aon.at
Märkte
Krämermarkt: Montag von 08.00 bis 17.00 Uhr. Gemüsemarkt: Jeweils Samstag vormittag und Mittwoch vormittag sowie ein zweitägiger Maimarkt, Oktobermarkt und Weihnachtsmarkt. Auskünfte beim Marktamt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-249. marktamt@bludenz.at
Medikamente (Entsorgung)
Medikamente die nicht mehr benötigt werden bzw. deren Ablaufdatum überschritten ist werden von jeder Apotheke und vom Bauhof der Stadt Bludenz, Herrengasse 10, Tel. 05552/63621-871, im Rahmen der Problemstoffsammlung zurückgenommen. abfallwirtschaft@bludenz.at
Meldeauskunft (Meldebestätigung)
Das polizeiliche Meldewesen gehört zu den Angelegenheiten des sogenannten "übertragenen" Wirkungsbereiches der Gemeinde und liegt in der Kompetenz des Bürgermeisters. Zuständiges Amt im Falle von Bludenz ist das Meldeamt, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-221. Meldeauskunft: Die Meldebehörde erteilt auf Verlangen Auskunft aus dem Melderegister. Die Auskunft des Einwohneramtes beschränkt sich darauf, ob jemand angemeldet ist, war oder wohin er verzogen ist. Meldebestätigung: Auf persönlichen Antrag eines Meldepflichtigen stellt die Meldebehörde gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder Reisepasses eine Meldebestätigung aus. buergerservice@bludenz.at
Antrag auf Erteilung einer Meldeauskunft
Zentrales Melderegister
Meldevorschriften (Auszug aus dem Meldegesetz)
Jeder Unterkunftnehmer hat sich spätestens nach drei Tagen nach der Unterkunftsnahme beim Einwohneramt anzumelden bzw. innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe der Unterkunft wieder abzumelden. Zur Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist die Abmeldung des vorigen Hauptwohnsitzes und zur Anmeldung des Zweitwohnsitzes die Bestätigung des geltenden Hauptwohnsitzes mitzubringen. Der Meldepflichtige hat sich mit dem Pass oder Personalausweis auszuweisen. Ebenfalls müssen die Adressenänderung innerhalb des Wohnortes (Ummeldung) sowie andere Datenänderungen (z. B. Geburt eines Kindes, Eheschließung, Scheidung, Sterbefall) der Meldebehörde mitgeteilt werden. Das Einwohneramt bestätigt auch den Wohnsitz oder persönliche Daten eines Bürgers für diverse Anträge: für Jubiläumsgaben der Landesregierung, für Anträge an das Finanzamt (Familienbeihilfe) und an den Arbeitsmarktservice (Arbeitslosenunterstützung, Befreiungsscheine für ausländische Arbeitnehmer).
Museum
Museum der Stadt Bludenz, Kirchgasse 9. Öffnungszeiten: von Juni bis September von Montag bis Samstag von 15.00 bis 17.00. Auskünfte bei der Bludenz Kultur gGmbH., Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|02, Tel. 05552/63621-236.
Musikschule der Stadt Bludenz
St. Peterstraße 1, Tel. 05552/63621-426, musikschule@bludenz.at,
http://www.bludenz.at/musikschule/
Stadtplan