Inhaltsbereich (Presse- und Amtsmitteilungen)

Gemeindeabgaben

Gartenabfälle (Äste- und Stäucherabfälle)

Neben den üblichen Bioabfällen aus dem Haushalt können auch kleinere Gartenabfälle wie Laub, Blumen, kl. Äste und Sträucher über den Bioabfallsack entsorgt werden. Äste- und Sträucherabfälle können jeden Samstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und jeden Dienstag in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr gegen Bezahlung beim städt. Bauhof-Lager-Unterstein abgegeben werden. Auskünfte: Bauhof der Stadt Bludenz, Herrengasse 10, Tel. 05552/63621-871. abfallwirtschaft@bludenz.at

Gasgeruch

Sämtliche Gashähne, soweit gefahrenlos erreichbar, sowie Gaszählerhahn schließen! Alle offenen Flammen löschen. Elektrische Schalter (auch Lichtschalter) und Geräte (z. B. Klingeln) nicht betätigen. Fenster und Türen öffnen. Räume durchlüften.

Geburt

Alles über die Beurkundung eines Neugeborenen
Die Geburt eines Kindes wird beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet. Das Standesamt Bludenz ist für Beurkundung der Geburten in den Verbandsgemeinden zuständig.
Bei einer Geburt im Landeskrankenhaus Bludenz, erfolgt die Geburtsanzeige an das Standesamt durch die Verwaltung des Krankenhauses am folgenden Werktag. Bei einer Hausgeburt hat die Anzeige durch die Hebamme oder die Eltern innerhalb einer Woche nach der Geburt zu erfolgen..
Für die Beurkundung der Geburt benötigt das Standesamt einige Originaldokumente (ersatzweise gerichtlich beglaubigte Fotokopien) der Eltern. Bei ausländischen, fremdsprachigen Dokumenten ist die Vorlage internationaler Urkunden, oder deutscher Übersetzungen (durch einen allgemein gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich) unbedingt notwendig.
Bitte besorgen Sie sich allenfalls fehlende Papiere. Sämtliche von Ihnen  abgegebenen Originaldokumente erhalten Sie nach Beurkundung des neugeborenen Kindes vom Standesamt wieder retour.
Dokumente die für die Beurkundung der Geburt benötigt werden
Bei verheirateten Müttern:
• Heiratsurkunde (bei internationalen und ausländischen Heiratsurkunden
zusätzlich die Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter)
• Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters und der Mutter
(bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass)
• gegebenenfalls den Nachweis über akademische Grade
• eine Wohnsitzbestätigung nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist
Bei verwitweten oder geschiedenen Müttern:
• zusätzlich zu den oben angeführten Papieren der Mutter,
• ist der Nachweis über die Auflösung der Ehe vorzulegen
(Sterbeurkunde,  Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk ev. Anerkennung eines ausl. Scheidungsurteiles).
• Sofern die Frau ihren Geschlechtsnamen wieder angenommen hat, ist eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk über die Wiederannahme beizulegen.
Bei ledigen Müttern:
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
• gegebenenfalls den Nachweis über akademische Grade
• eine Wohnsitzbestätigung nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist
Gebühreninfo  (Bundesstempelgebühr und Verwaltungsabgabe)
pro Geburtsurkunde € 8,70

Die Erstausstellung der Geburtsurkunde ist bis zum 2. Lebensjahr kostenlos. Amt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|09, Tel. 05552/63621-233, Fax 05552/63621-1232, standesamt@bludenz.at
Help.gv zur Geburt

Gehsteigräumung (und Reinigung)

Im verbauten Gebiet haben die Eigentümer dafür zu sorgen, daß die Gehsteige gereinigt, geräumt und nötigenfalls bestreut werden. Für Rückfragen steht der Bauhof der Stadt Bludenz, Herrengasse 10, Tel. 05552/63621-872, zur Verfügung. Der Bauhof ist auch zuständig für die Instandsetzung und Erhaltung der Gehsteige und Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Bludenz. bauhof@bludenz.at

Gefährliche Tiere

Städtische Sicherheitswache, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-270 stadtpolizei@bludenz.at

gem24.at

Einfachere und raschere Behördenwege mit Hilfe des Internet
Die Vorarlberger Gemeinden stellen auf dieser Plattform ihre E-Government-Dienstleistungen gesammelt zur Verfügung. Eine Plattform, deren Angebot laufend wächst.

- Landesweit gleiche Services mit einheitlichen Standards
- Zugang zu Verwaltungsabläufen in der Gemeinde, unabhängig von Zeit und Ort
- Einfachere Antragstellung und Einblick in den Verfahrensstatus
- Informationen und Abfragen rund um die Uhr

Gemeindeabgaben und Tarife

Der Bundesgesetzgeber hat im Finanzausgleichsgesetz (FAG) folgende Abgaben zu ausschließlichen Gemeindeabgaben erklärt: Grundsteuer, Kommunalsteuer, Zweitwohnsitzabgaben, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Abgaben von freiwilligen Feilbietungen und von Ankündigungen, Gemeindeverwaltungsabgaben (z. B. für die Erteilung einer Baugenehmigung) und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (z. B. Müllabfuhr-, Kanalanschluss-, Kanalbenützungs- und Friedhofgebühren). Diese Gemeindeabgaben, die sich begriffsmäßig in Steuern, Beiträge und Gebühren gliedern, werden jährlich unter Einhaltung der geltenden bundes- und landesgesetzlichen Richtlinien und Rahmenbedingungen durch die Stadtvertretung festgelegt. Ebenfalls setzt die Stadtvertretung die Hebesätze der Grundsteuer und des Tourismusbeitrages fest. gebuehrenabteilung@bludenz.at

Gemeindekennziffer

80103

Giftnotruf-Zentrale

Tel. 01/40643430

Gratulationen

Der Bürgermeister gratuliert allen Bludenzerinnen und Bludenzer persönlich zum 90., Geburtstag. Ab dem 95. Lebensjahr werden die Jubilare jährlich vom Bürgermeister besucht. Ebenso überbringt der Bürgermeister zum Fest der Goldenen (50 Jahre), der Diamantenen (60 Jahre), der Eisernen (65 Jahre) und der Gnadenen (70 Jahre) Hochzeit persönlich die Glück- und Segenswünsche der Stadt Bludenz.

Weitere Informationen erteilt das Bürgermeister-Sekretariat im Rathaus Bludenz, Werdenbergerstraße 42, I. Stock, Zimmer Nr. 1|07, Tel. 05552/63621-212, jubilare@bludenz.at

Grundbuch

Einsicht und Eintragung beim Bezirksgericht Bludenz, Sparkassenplatz 1, Tel. 05552/63081

Stadtplan

Grundsteuer

Die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer bilden die Einheitswert- und Messbetragsbescheide des Finanzamtes. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat. Bei bestimmten Voraussetzungen kann über Antrag eine Steuervergünstigung für Neu-, Zu- und Umbauten für die Dauer von 20 Jahren gewährt werden. Diesbezügliche Antragsformulare liegen bei der Bürgerservicestelle der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, auf. Auskünfte können bei der Steuerabteilung eingeholt werden, Tel. 05552/63621-228. steuerabteilung@bludenz.at

Grundteilung

Ansuchen um Bewilligung einer Grundteilung sind bei der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, einzubringen. Es wird empfohlen, vor einer beabsichtigten Grundteilung mit dem Bauamt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-416, Kontakt aufzunehmen.

Grundverkehr

Anträge sind beim Amt der Stadt Bludenz, Grundverkehrs-Ortskommission Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-215 einzubringen. interne-dienste@bludenz.at


 


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