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Baubewilligung - Bauanzeige

Baubehörde ist der Bürgermeister. Grundsätzlich ist für jedes Bauvorhaben eine Baubewilligung bzw. für kleine Bauvorhaben eine Bauanzeige erforderlich. Bewilligungspflichtig ist auch die Anbringung von Ankündigungs- und Werbeanlagen.

Die Errichtung von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen, sowie der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen sind anzeigepflichtig. Bei Neu- und Zubauten mit einer Größe von mehr als 25 m² ist es außerdem erforderlich, bereits vor der Einbringung des Bauantrages bei der Baubehörde einen Antrag auf Baugrundlagenbestimmung zu stellen. In der Bauverwaltung der Stadt Bludenz liegen diesbezügliche Hinweise und Formulare auf. Sofern bei Bauführungen öffentliche Verkehrsflächen berührt werden, ist zudem frühzeitig das Einvernehmen mit der jeweiligen Straßenpolizeibehörde (bei Gemeindestraßen: Stadt Bludenz; bei Landesstraßen, Schnellstraßen oder Autobahnen: Bezirkshauptmannschaft Bludenz) herzustellen.

Für nähere Auskünfte steht die Bauabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, III. Stock, Zimmer Nr. 3|09, Tel. 05552/63621-409 (e-mail: baurecht@bludenz.at) zur Verfügung.

Help.gv zum Bauwesen

Bauherrenmappe

Eine Initiative der Handwerker, Anforderungsscheine sind erhältlich beim Bauamt der Stadt Bludenz, III. Stock, Zimmer Nr. 3|09, Tel. 05552/63621-410 (e-mail: baurecht@bludenz.at). www.bauherrenweb.at

Baugrundlagenbestimmung

Die Stadt Bludenz hat durch Verordnung festgelegt, dass vor Einbringung eines Bauantrages für Gebäude mit einer bebauten Fläche von mehr als 25 m² eine Baugrundlagenbestimmung beantragt werden muss. Diese dient der Festlegung der Rahmenbedingungen (Baunutzungszahl, Geschosszahl, Dachform etc.) für die Planung des Bauvorhabens.

Für nähere Auskünfte steht die Abteilung Stadtplanung, Werdenbergerstraße 42, III. Stock, Zimmer Nr. 3|07, Tel. 05552/63621-414 (e-mail: stadtplanung@bludenz.at), zur Verfügung.

 

Behindertenhilfe

Rehabilitation für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, vorschulische Betreuung; erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder: Formulare und Anträge beim zuständigen Finanzamt. Beratung, Hilfe und Therapie beim Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin sowie im Institut für Sozialdienste. Auskünfte auch beim Landesinvalidenamt und Zivilinvalidenverband. Anträge auf Gewährung eines Pflegegeldes (z. B. Blindheit) sind bei der Sozialabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|13, Tel. 05552/63621-244, einzureichen. sozialabteilung@bludenz.at


 


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